Leitlinien Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Verbandsgemeinde Südeifel hat als Träger der Planungshoheit für die Flächennutzungsplanung das Ziel, die Ansiedlung von Photovoltaikanlagen im Verbandsgemeindegebiet vorbereitend zu steuern. Hierzu wurden durch den Verbandsgemeinderat im August 2020 Leitlinien verabschiedet, die als Orientierungshilfe für die Ortsgemeinden dienen. Mit den Leitlinien wird eine Kulisse an Flächen vorgehalten, innerhalb sich die Verbandsgemeinde die Errichtung von Photovoltaikanlagen vorstellen kann. Die Kriterien samt Plänen und Ergebnis sind zur Einsicht für die Öffentlichkeit einsehbar


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In der vom landwirtschaftlichen Strukturwandel geprägten und im Naturpark Südeifel gelegenen Verbandsgemeinde Südeifel kommt dem Ausbau erneuerbarer Energien eine besondere Bedeutung als lokale und regionale Wertschöpfungsquelle zu. So wird beispielsweise schon jetzt mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als in der Verbandsgemeinde verbraucht wird. Mit Hilfe der Erneuerbare Energien Neuerburger Land AöR soll dieser Vorsprung weiter ausgebaut werden.

Die gemeinsame kommunale Anstalt dient dem öffentlichen Zweck der Energiegewinnung und Energieversorgung für den Bedarf der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsfürsorge. Die kommunalen Träger übertragen der Anstalt die Aufgabe der Planung, sowie den Bau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien. Hierzu gehört ebenso der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und Wärme. Bislang liegen die Geschäftsfelder der EENL vor allem in den Bereichen Windkraft und PV-Freiflächenanlagen.